Projektförderung aus den EU-Fonds

Projektvorschläge zur Förderung durch die SOLID-Fonds können für das Förderjahr 2013 eingereicht werden. Da es sich um das letzte Jahr der Förderperiode SOLID 2007-2013 handelt, können nur einjährige Projekte gefördert werden. Die Projekte aus dem Förderjahr 2013 können vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2015 durchgeführt werden. Weitere Voraussetzungen für die Förderung stehen im Jahresprogramm 2013 und der Ausschreibung für den jeweiligen Fonds.

 

Ausschreibung für das Förderjahr 2013 (Europäischer Flüchtlingsfonds)

Ausschreibung für das Förderjahr 2013 (Europäischer Integrationsfonds)

Ausschreibung für das Förderjahr 2013 (Europäischer Rückkehrfonds)

Zuwendungsempfänger können regelmäßig nur juristische Personen des internationalen oder öffentlichen Rechts oder eingetragene juristische Personen des Privatrechts sein (zum Beispiel: Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Gebietskörperschaften) allein oder in Partnerschaft mit anderen. Dabei wird seitens der EU-Zuständigen Behörde ausdrücklich erwünscht, verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Partnerschaften untereinander einzugehen, die die Durchführung größerer Projekte erlauben. Erfahrungen erfolgreicher Projekte aus den Vorjahren zeigen, dass sich die gemeinsame Nutzung von Know-how und finanziellen Ressourcen als sinnvoll und effektiv erwiesen hat und dadurch Synergieeffekte genutzt werden konnten.

Bei der Antragstellung für eine Projektförderung sind die hier eingestellten Vordrucke zu verwenden. Sie können die Formulare herunterladen und ausdrucken oder auch direkt an Ihrem PC ausfüllen. Unter den einzelnen Links finden Sie weitere Erläuterungen pro Formular. Bitte beachten Sie, dass für jedes Projekt nur eine Maßnahmeart im Antrag ausgewählt werden kann.

Für das Förderjahr 2013 steht ein einheitliches Antragsformular zur Verfügung (Bitte beachten Sie die zweimalige Unterschrift auf der letzten Antragsseite).

Die Antragsunterlagen sind elektronisch und in Papierversion zu übersenden. Als rechtswirksam gestellter Antrag gilt nur die unterzeichnete und fristgerecht eingegangene Papierversion. Abgabefrist für den Antrag ist der 10.04.2013. (Eingangsdatum beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge/Außenstellen).

Weitere Informationen finden Sie hier

BAMF/ bearb. Kai Schwärmer
 
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