Offene Förderung ohne Eingrenzungen bei Sparten und Themen

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf der Website veröffentlichten Fördergrundsätze sowie die "Häufig gestellten Fragen" und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt. 

Für Fragen zu Fördergrundsätzen und zum Antragsformular steht Ihnen die Abteilung "Allgemeine Projektförderung" unter den Rufnummern 0345/2997-115 oder -140 zur Verfügung.

Für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag steht Ihnen Herr Torsten Maß, Leiter der Allgemeinen Projektförderung, unter 0345/ 2997-123 oder torsten.mass[at]kulturstiftung-bund[.]de zur Verfügung.

Für Ihren Förderantrag verwenden Sie bitte das hier angebotene Online-Formular.

Fördergrundsätze

Bitte beachten Sie in der Offenen Förderung die Mindestantragssumme von 50.000 Euro sowie eine gesicherte Kofinanzierung von 20 Prozent der Gesamtkosten.

Einsendeschluss für Anträge

Der Einsendeschluss für die 23. Jurysitzung ist der 31. Januar 2013.

Kulturstiftung des Bundes Bearbeitung: Kai Schwärmer
 
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