Vom 4. April bis zum 15. Juni 2016 können offizielle Eigentümer und Betreiber sowie Vereine und Initiativen, aber auch Privatpersonen wie Eltern und Großeltern sich mit einem öffentlich zugänglichen Spielplatz um eine Förderung bewerben.
Teilnehmen können Spielplätze, welche täglich mindestens von 14 – 18 Uhr öffentlich zugänglich sind und Grundstücke, auf denen der Bau eines Spielplatzes geplant ist. Spielgelände wie Abenteuerspielplätze, Jugendfarmen und Skateanlagen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung, kein Marketing an Kinder unter 12 Jahren zu richten, sind Spielplätze von Kindergärten, Schulen oder Kindertagesstätten von der Teilnahme ausgeschlossen.
Übrigens: Wie in den vergangenen Jahren ist die Marke Fanta auf den Spielplätzen weiterhin nicht sichtbar.