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Quartiersfonds
Mit Quartiersfonds werden die Fördermitteltöpfe bezeichnet, die im Rahmen des Quartiersmanagements für die einzelnen Stadtteile mit besonderem Enwicklungsbedarf bereit stehen.
Die Fördermittel kommen aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und dem „Europäischen Sozialfonds“. Damit können Projekte finanziert werden, die von der Gestaltung des Wohnumfeldes bis zur Sprachförderung reichen.
Quartiersfonds 1: Projekte mit einer Antragssumme bis 1.000 €; Gesamtsumme 10.000 €, werden über das QM abgerechnet. Näheres unter: Quartiersfonds 1
Quartiersfonds 2: Projekte mit einer Antragssumme bis 10.000 €, Gesamtsumme 35.000 €, werden ebenfalls über das QM abgerechnet. Näheres unter: Quartiersfonds 2 + 3
Quartiersfonds 3: Projekte mit einer Antragssumme über 10.000 € werden direkt über die PSS abgerechnet. Näheres unter: Quartiersfonds 2 + 3
Zur Bewerbung auf ein Auswahlverfahren (Formloser Wettbewerb/ Interessenbekundung) beachten Sie bitte die Anforderungen im jeweiligen Ausschreibungtext und fügen Sie folgende Formulare ausgefüllt bei:
- Antragsskizze QF 3 (Word-Dokument)
- Finanzplan QF 3 (Excel-Dokument)
- Datenschutzerklärung (Pdf-Dokument)
Quartiersfonds 4: Bauprojekte ab mindestens 50.000 €. Näheres unter: Quartiersfonds 4






