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Interesse zeigen: Öffentliche Anhörung im Bundestag
Am Mittwoch, dem 27.10.2010 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Städtebauförderung statt. Hieran kann, genügend Plätze vorausgesetzt, jeder teilnehmen, der sich angemeldet hat.
Die Anhörung ist KEIN Ort für lauten Protest, sondern eine Möglichkeit, zu ZEIGEN, wie groß das öffentliche Interesse ist. Es handelt sich um ein förmliches parlamentarisches Verfahren mit einem begrenzten Platzkontingent. Neben Abgeordneten und Mitarbeitern und angemeldeten Gästen werden auch Journalisten anwesend sein.
Hier die Tagesordnung samt Liste der eingeladenen Experten, die gehört werden.
Zeit: 27.10.2010 von 11.00 bis 13.30 Uhr in der Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, Sitzungssaal: 3.101 (Anhörungssaal) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.
Aufgrund der begrenzten Platzanzahl bitte anmelden beim Sekretariat des Ausschusses (verkehrsausschuss[at]bundestag[.]de, Telefax 030 227-30017, alternativ unter der Telefon-Nr. 030 227-34810) bis zum 26. Oktober 2010, 16 Uhr unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum an. Falls keine Plätze mehr vorhanden sind, werdet Ihr entsprechend informiert. Besucher/-innen erhalten vor Beginn der Anhörung am Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses einen Besucherausweis. Journalisten
benötigen eine Akkreditierung des Bundestages.
WICHTIG: Auszüge aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:
§4 Verhalten in Gebäuden
(1) In den Gebäuden des Deutschen Bundestages sind Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Besucher haben die Würde des Hauses zu achten und auf die Arbeit im Haus Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören.
(2) Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen.
§5 Besondere Verhaltensregeln für die Besucher von Sitzungen des Deutschen Bundestages und seiner Gremien (1) Einzelbesucher und Angehörige von Besuchergruppen haben vor dem Betreten
Mäntel, Schirme, Koffer und Taschen sowie Geräte zur Aufzeichnung, Übermittlung, Übertragung oder Wiedergabe von Bild und Ton, Ferngläser und ähnliche Gegenstände an den Garderoben abzugeben. Dies gilt nicht für Handtaschen, wenn sie vorher einer Kontrolle unterzogen worden sind. An sitzungsfreien Tagen können Ausnahmen zugelassen werden.
(2) Besucher der Sitzungen haben die ihnen zugewiesenen Sitzplätze einzunehmen. Während der Sitzungen sind Beifalls- und Missfallenskundgebungen, Zwischenrufe, Verletzungen von Ordnung oder Anstand sowie Handlungen, die geeignet sind, den Ablauf der Sitzungen zu stören, untersagt.






