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Infoflyer zum Thema Zwangsheirat

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besagt:
"Die Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden." (Artikel 16)
Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch die Anwendung von Gewalt zur Ehe gezwungen wird, also die Betroffene sich zur Ehe gezwungen fühlt und entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobter und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen Druck auszuüben.
Was von einigen als Tradition gesehen wird, ist für andere eine Menschenrechtsverletzung. In jedem Fall ist es gut, sich Infos und Rat zu suchen. Hier eine kleine Auswahl aus dem aktuellen Faltblatt des Bezirksamtes Mitte.
BIG e.V.
Hotline Häusliche Gewalt
611 03 00
Jugendnotdienst
Mindener Str. 14
10589 Berlin34 999 34
Dünja Erstberatung
Jagowstr. 12
10555 Berlin
391 05 898
Beraberce e.V. Erstberatung
Putlitzstr. 18
10551 Berlin
396 75 61
MÄDEA Erstberatung
Badstraße 10
13357 Berlin
493 089 66
Ab sofort steht der Flyer zu Hilfe und Beratungen zu Zwangsheirat des Bezirksamtes Mitte in deutscher, türkischer und arabischer Sprache zur Verfügung. Die Faltblätter liegen in den Bürgerämtern aus und sind kostenlos zu beziehen im Amt für Gleichstellung bei Kerstin Drobick, Telefon 2009 32236. Oder sie können unter
www.berlin.de/ba-mitte/org/gleichstellungsbeauftragte/zwangsheirat.html
direkt herunter geladen werden.





