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Montag, 16.08.2010

Fördergelder für kleine Projekte beim LSK-Programm

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Grundsätzlich werden Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und neue Beschäftigungschancen auf lokaler Ebene eröffnen. Die Berliner Förderschwerpunkte sind:

1. Förderung von einzelnen Aktionen zur beruflichen Eingliederung. Das können Projekte sein, die die berufliche Qualifizierung von besonders benachteiligten Zielgruppen verbessern - zum Beispiel von Alleinerziehenden, Aussiedler/innen und Migranten/innen. Oder Projekte, die dem Schulabbruch von Jugendlichen vorbeugen sollen.

2. Unterstützung von Kleinstvorhaben zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung durch lokale Initiativen für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt. Die Projekte sollen auf lokaler Ebene Beschäftigung bieten - beispielsweise für ältere Arbeitnehmer/innen - oder die Voraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Menschen verbessern. Auch die Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen kann Gegenstand der Förderung sein.

3. Förderung von beschäftigungsorientierten Netzwerken, die sich besonders für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt stark machen. Hierbei können Aktivitäten, die zur Festigung bestehender oder zum Aufbau neuer Netzwerke beitragen - zum Beispiel ein Zusammenschluss von Langzeitarbeitslosen - gefördert werden.

4. Unterstützung bei Existenzgründung, Gründung von sozialen Unternehmen und beschäftigungsorientierten Genossenschaften, z.B. durch die Übernahme von Beratungskosten in Vorbereitung auf die Gründung oder durch (geringe) Starthilfen für soziale Unternehmen oder Genossenschaften.

Ziel des Förderprogramms LSK ist es, diese Projekte finanziell zu unterstützen, um damit Strukturen zu stärken, in denen engagierte Bürger sich füreinander einsetzen. Gefördert werden vor allem diejenigen Initiativen, die normalerweise nicht über die ESF-Förderung oder durch andere Programme erreicht werden. Das Programm LSK wird in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt.

Die Projektvorschläge können bis zum 24. September 2010 eingereicht werden. Die Förderhöchstsumme für jedes Projekt beträgt max. 10.000 .

Kontakt:

Bezirksamt Mitte von Berlin
Geschäftsstelle des BBWA
Frau Brüning/ Herr Winkelhöfer
Telefon: 030-9018 44372/ 32961
Fax: 030-9018 44375/ 488 32961
E-Mail: beate.bruening[at]ba-mitte.verwalt-berlin[.]de

Alle Formulare sowie weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich im Internet unter http://www.bbwa-berlin.de/cms/website.php?id=/de/index/foerderinstrumente/lsk.htm.

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