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Bis Ende Juni verlängert: Bildungspaket unterstützt Familien

- Die Blockflöte oder der Musikunterricht können über das Bildungspaket gesponsert werden. Foto: Privat
Auch wenn das Bildungspaket in den Medien mies gemacht wird - Eltern sollten die finanzielle Unterstützung unbedingt nutzen - zum Wohl ihrer Kinder. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat dazu unter www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/ eine Übersicht ins Netz gestellt, was wie gefördert werden kann.
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.
Der Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Damit Ihre Kinder diese Leistungen auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 erhalten, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni stellen. Reichen Sie Ihren Antrag dort ein, wo Sie bereits Ihre bisherigen Leistungen beantragt haben, damit dieser auch schnell bearbeitet werden kann:
- beim Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
- bei der Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
- beim Sozialamt für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
- bei der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz





