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Bezirksamt Mitte für kommunales Wahlrecht
Das Bezirksamt Mitte hat sich kürzlich für das kommunale Wahlrecht ausgesprochen. Wer hier länger lebt, sollte bei politischen Entscheidungen mitreden können, die ihn unmittelbar betreffen.
In unserem Bezirk leben Tausende von Zugewanderten mit einer anderen Staatsangehörigkeit. Sie sind seit Jahren oder gar Jahrzehnten Teil dieser Gesellschaft.
Dennoch bleiben sie vom Wahlrecht ausgeschlossen und können politisch keinerlei Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Der dauerhafte Ausschluss verletze das demokratische Prinzip "Was alle betrifft, bedarf der Zustimmung aller" und habe negative Konsequenzen für die Gesellschaft als Ganzes, so die Meinung der Bezirkspolitiker.
Das Bezirksamt Mitte spricht sich deshalb ausdrücklich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für seit fünf Jahren legal in der Bundesrepublik lebende MigrantInnen aus.
Was ist Ihre Meinung: Sollten Nicht-EU-Bürger bei uns wählen können?
Hintergrund
In der Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger an Kommunalwahlen an ihrem Hauptwohnsitz teilnehmen, unabhängig davon in welchem Mitgliedsstaat sich dieser befindet. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht eingeführt.
Doch was ist mit denjenigen, die weder deutsch sind noch aus einem EU-Land stammen? In einigen Kommunen sind schon heute über 30 Prozent der volljährigen Einwohnerschaft nicht wahlberechtigt. Das wirkt sich negativ auf die demokratische Legitimation der Entscheidungen aus, die Abgeordnete in den Parlamenten fällen.
Wer sich beteiligen und engagieren will, sollte überlegen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein entscheidendes Instrument zur Sicherung gleicher Beteiligungsrechte.
Oder aber die Wahlgesetzgebung des Landes Berlin müsste aufgrund einer Gesetzesvorlage oder eines Volksbegehrens geändert werden, so dass auch Ausländer/innen zumindest auf kommunaler Ebene wählen könnten. Mehr Infos unter: http://kommunales-wahlrecht.de/index.shtml






