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Anmelden ohne Mogeln: Bezirk Mitte ändert Meldeverfahren

- Foto: Anne Wispler
Ab dem 1. November muss in Mitte bei einer An- oder Ummeldung wieder der Mietvertrag vorgelegt werden. Viele Berliner Bezirke haben so auf die stark steigende Zahl von Scheinanmeldungen reagiert. Allein im Bezirk Mitte wird es im Jahr 2009 voraussichtlich mehr als 10.000 Abmeldungen von Amts wegen geben müssen, weil die Meldedaten nicht korrekt sind.
Eine falsche Meldeadresse anzugeben ist kein Kavaliersdelikt. Oft entziehen sich Personen durch falsche Meldeadressen ihrer Unterhaltsverpflichtung oder polizeilichen Ermittlungen. Auch Straftaten wie Betrug und Einbrüche werden erleichtert, wenn über falsche Meldeadressen die Einrichtung von Girokonten oder die Nutzung von Schlüsseldiensten möglich ist. Nicht zuletzt kommen immer häufiger unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Visier polizeilicher Ermittlungen, weil – ohne ihr Wissen – Straftäter vermeintlich bei ihnen zur Untermiete wohnen.
Die Bürgerämter haben die gesetzliche Pflicht, Informationen zu falschen Meldeadressen nachzugehen. Der personelle Aufwand dafür ist sehr hoch und könnte besser für den Service in den Bürgerämtern verwendet werden.
Durch die Verpflichtung zur Vorlage des Mietvertrages werden die Bezirke Scheinanmeldungen erschweren. Da bereits jetzt Angaben zum Vermieter abgefragt werden, erhöht sich der bürokratische Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger nicht.
Das überparteiliche Vorgehen der Bezirke ist auch mit dem liberalisierten Melderecht kompatibel. Denn im Berliner Meldegesetz heißt es in § 14 Auskunftspflichten gegenüber der Meldebehörde: "Auf Verlangen der Meldebehörde hat der Meldepflichtige die Auskünfte zu geben, die für die ordnungsgemäße Führung des Melderegisters benötigt werden, und die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen".





