Aktuelle Veranstaltungen
Quartiersratssitzung
Kiezgeschichten – Erzählcafé im Nachbarschaftsladen
Redaktionsschluss für den KIEZBOTEN
Fest der Nachbarn bei der Konfliktagentur
SprengelHaus-Fest
Baby- und Kinderflohmarkt
Aktionswoche gegen Hundekot
Wahlen 2013 im Sprengelkiez - Wahlauftaktparty mit Livemusik und Film
Wahlen 2013 im Sprengelkiez
Top Themen
Quartiersfonds 2 + 3
Quartiersfonds 2
Projekte mit einem Volumen zwischen 1.000 € und 10.000 €.
Nachhaltig wirkende Maßnahmen und Projekte, die den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und den Förderrichtlinien entsprechen müssen.
Antragsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie andere Kiezakteure. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem Abstimmungsverfahren (in der Regel zweistufigen konkurrierenden Verfahren) durch den Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde und fachlichen Stellungnahmen der Bezirke.
Beratung sowie Abrechnung und Verwaltung der Zuwendung obliegt dem QM-Team.
Quartiersfonds 3
Projekte mit einem Volumen von mehr als 10.000 €.
Hierzu gehören nachhaltig wirkende Projekte, die den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und den Förderrichtlinien entsprechen müssen.
Antragsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie andere Kiezakteure und Maßnahmenträger. Die Auswahl der Projekte erfolgt in der Regel in einem zweistufigen konkurrierenden Verfahren durch die Steuerungsrunde im Einvernehmen mit dem Quartiersrat und fachlichen Stellungnahmen der Bezirke.
Zur Bewerbung auf ein Auswahlverfahren (Formloser Wettbewerb/ Interessenbekundung) beachten Sie bitte die Anforderungen im jeweiligen Ausschreibungtext und fügen Sie folgende Formulare ausgefüllt bei:
- Antragsskizze QF-2-QF-3 (Word-Dokument)
- Finanzplan QF-2-QF-3 (Excel-Dokument)
- Datenschutzerklärung (Pdf-Dokument)
Die Abrechnung und Verwaltung der Zuwendung obliegt dem jeweiligen Fördernehmer.
Beachten Sie die Vorschriften zur Öffentlichkeitsarbeit für Ihr Projekt
Für alle Projektträger, also diejenigen, die einen Zuschlag zur Durchführung eines Projektes erhalten haben, gelten die Publiziätsvorschriften des Fördergebers.
Bitte beachten Sie, dass z.B. bei allen Hinweisen, Flyern, Plakaten, Webseiten für Ihr Projekt die aktuellen Programm-Logos verwendet werden. Näheres dazu lesen Sie in den Publiziätsvorschriften .
Die Logos können auch hier und auf dem Dachportal in verschiedenen Formaten herunter geladen werden.






